Leserbrief zur geplanten Demonstrationsrechtsänderung
In Anlage auch das zugrunde gelegte Erkenntnis Landesverwaltungsgerichts NÖ


Sobotkas  Demo-Träume – in NÖ schon Wirklichkeit

Der Herr Innenminister will im Sinne seiner von ihm notwendig gehaltenen „Profilschärfung“ das Demonstrationsrecht verschärfen. Faktum ist, dass das in Teilen von NÖ – Gesetz hin oder her – schon länger real so gehandhabt wird: Kürzlich bekam ich als Obmann des Regional- und Verkehrsforum eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts NÖ vom 29. 12. 2016 zur Bestätigung der Untersagung einer Versammlung für den 15.11.2013 - nach über 3 Jahren! - NÖ’s Mühlen mahlen sicher, aber langsam. Es ging um einen einstündigen (!) Protest am Grenzübergang Grametten (im nördlichen Waldviertel) unter dem Motto ,,Holz-LKW auf die Schiene" mit mindestens 10 Teilnehmern geplant, wobei für LKW’s, nicht für PKW’s , tatsächlich eine Stunde Stillstand angestrebt wurde.

Das Landesverwaltungsgericht NÖ bestätigte nun die BH Gmünd, die „das Grundrecht der Freizügigkeit, des freien Warenverkehrs, der Erwerbsfreiheit und dem Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen beeinträchtig“ sah, und „die Versammlung beeinträchtige die Nachbarschaftlichen Beziehungen der Republik Österreich mit der Tschechischen Republik“ (wenngleich die Frächter bekanntlich durch Ausflaggen und Verlagern der Anmeldung der Fahrzeuge im Osten Österreich beeinträchtigen). Warum ging es im Kern: Die Behörde schätzte, dass 40 LKW eine Stunde hätten warten müssen, wir schätzten diese Zahl von früheren Zählungen auf 11. Wir wollen einen umweltfreundlichen Transport, die Behörde warf uns eine „unnötige Umweltbelastung“ vor. Das Gericht bestätigte auch die völlig aus der Luft gegriffene Phantasie – eventuell ist da auch nur versehentlich ein Textbaustein aus einem anderen Verfahren hineingerutscht, dass „unter Umständen auch gewaltbereite Tierschützer für diese Versammlung hätten mobilisieren können – (und) eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit befürchten ließen“. So werden dann schließlich aus Interessen der Frächterlobby „öffentliche Interessen“: „Die belangte Behörde wertete daher die Einschränkungen der öffentlichen Interessen zu Recht als gravierender als den Eingriff auf das Recht der Abhaltung der Veranstaltung in der angezeigten Form“. Was inzwischen sonst geschah: auf der Bahntrasse wurde endgültig aufgelassen, und Ortsdurchfahrten durch Dörfer wurden begradigt, damit der „freie Warenverkehr“ nicht gehemmt ist.

Dr. Dr. Josef Baum